Uta Herzog 3

Betreuungsbüro Uta Herzog
rechtliche Betreuungen gem.§ 1896 BGB, Verfahrenspflegschaften

Vermögenssorge / Behördenangelegenheiten

Diese beiden Felder bedingen sich oft gegenseitig. Eine Trennung ist häufig nicht eindeutig möglich.

U.a. sind folgende Aufgaben möglich:

  • Vermögensermittlung für das Amtsgericht
  • Vermögensverwaltung
  • Existenzminimum gewährleisten
  • Verschuldung reduzieren/ vermeiden
  • Erb- oder Unterhaltsansprüche geltend machen
  • Steuerangelegenheiten regeln
  • Notwendige Versicherungen abschließen (etwa private Haftpflicht), bzw. überflüssige kündigen
  • Verträge abschließen (Miete, Pflege, Telefon etc.), bzw. kündigen
  • Abschlagszahlungen gewährleisten (Miete, Strom, Wasser etc.)
  • Einleitung von Schuldenregulierung

Kontakt:

Uta Herzog
Dipl. Sozialarbeiterin/
Sozialpädagogin FH
Niederschlesienstr. 8
67308 Zellertal
Tel:  
06355 - 98 97 55
Fax: 06355 - 98 97 54
Mail:
uta.herzog.kibo@t-online.de

Impressum

Häufig werden auch Behördenangelegenheiten als Aufgabenkreis angeordnet.
Hier steht häufig die Existenzsicherung (Sozialbehörden) im Vordergrund.

Behördenangelegenheiten nehmen in der täglichen Praxis großen Raum ein.
Dazu gehören schwerpunktmäßig das Stellen und Verfolgen von Anträgen (Widerspruchsverfahren, ggf. Klagen vor Gericht).

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