Häufig werden auch Behördenangelegenheiten als Aufgabenkreis angeordnet. Hier steht häufig die Existenzsicherung (Sozialbehörden) im Vordergrund.
Behördenangelegenheiten nehmen in der täglichen Praxis großen Raum ein. Dazu gehören schwerpunktmäßig das Stellen und Verfolgen von Anträgen (Widerspruchsverfahren, ggf. Klagen vor Gericht).
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