Vergütung:
Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandspauschale.
Berufsbetreuer werden, entsprechend ihrer Qualifikation und weiterer Faktoren, pauschaliert vergütet. Über die Vergütung entscheidet das zuständige Amtsgericht per Beschluss.
Mittellose Betreute zahlen nichts für die rechtliche Betreuung.
Mittellos ist, wer nicht mehr als 2.600 € Barvermögen hat. Bei Eheleuten liegt das Schonvermögen bei 3,268 €.
Vermögende Betreute bezahlen den rechtlichen Betreuer aus ihrem Vermögen.
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